Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltung
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen der des2com mediengestaltung (von der Preuß & von der Preuß GbR), gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Geschäftspartnern, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn die des2com mediengestaltung nicht ausdrücklich darauf Bezug nimmt.
1.2 Die Geschäftsbedingungen der des2com mediengestaltung gelten, gleichgültig, ob diese den Auftrag in eigenem oder fremdem Namen erteilt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten mit Auftragserteilung als anerkannt.

2 Ausschließlichkeit
2.1 Es gelten ausschließlich die Bedingungen der des2com mediengestaltung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern der des2com mediengestaltung oder Dritter sind nur gültig, wenn die des2com mediengestaltung ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Formularmäßigen Hinweisen auf eigene Geschäftsbedingungen widersprecht die des2com mediengestaltung hiermit ausdrücklich.
2.2 Sollten Änderungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der des2com mediengestaltung einfließen, werden nachfolgende Aufträge stets nach den aktuellsten Geschäftsbedingungen durchgeführt.
2.3 Wenn kein Einverständnis mit Ziffer 2.1 vorliegen sollte, erwartet die des2com mediengestaltung einen sofortigen schriftlichen Hinweis. Für diesen Fall behält sich die des2com mediengestaltung vor, ihre Angebote zurückzuziehen, ohne dass ihr gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können.

3 Angebot, Vertragsschluss und Schriftform
3.1 Die in den Angeboten der des2com mediengestaltung gemachten Angaben zur Struktur und die Leistungsbeschreibungen definieren den zu erstellenden Leistungsumfang. Sollten sich nach Angebotsannahme durch geänderte Anforderungen des Kunden der Leistungsumfang verändern, hat die des2com mediengestaltung das Recht, die Preise entsprechend anzupassen. In diesem Falle erhält der Kunde immer ein an die veränderten Leistungen angepasstes Angebot. Stimmt der Kunde diesem Angebot nicht zu, wird der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang umgesetzt.
3.2 Die Angebotsannahme erfolgt durch Bestätigung des Kunden, mündlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail oder sonstige elektronische Medien. Schlüssige Handlung, z.B. Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfsphase oder das Entgegennehmen einer gewünschten Präsentation erfüllen ebenfalls den Tatbestand der Zustimmung zum Angebot.
3.3 Verträge oder Ergänzungen, die von den Angeboten der des2com mediengestaltung oder den AGB abweichen, bedingen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Alle Willenserklärungen des Kunden, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.
3.4 Die des2com mediengestaltung ist 30 Tage an ihre Angebote gebunden.

4 Treue- und Verschwiegenheitspflicht
4.1 Die des2com mediengestaltung verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zu einer objektiven Beratung, die allein auf die Ziele des Auftraggebers ausgerichtet ist.
4.2 Sowohl die des2com mediengestaltung als auch Kunden und Geschäftspartner sind verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei streng vertraulich zu behandeln.
4.3 Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen sind – auch nach Beendigung des Auftrages – streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Einschaltung Dritter zur Auftragsabwicklung sind diese entsprechend zu verpflichten.

5 Urheber- und Nutzungsrechte
5.1 Von der des2com mediengestaltung erstellte Werke sind – auch in Teilen – urheberrechtlich geschützt. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Eigentumsrecht im Sinne des UrhG, stehen der des2com mediengestaltung zu. Dies gilt auch unabhängig davon, welche Arten von Nutzungsrechten dem Auftraggeber eingeräumt werden.
5.2 Nutzungsrechte können zeitlich, inhaltlich oder räumlich beschränkt eingeräumt werden (§ 31 (1) UrhG). Die des2com mediengestaltung überträgt, wenn keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, das einfache Nutzungsrecht.
5.3 Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der des2com mediengestaltung gestattet, ggf. muss ein zusätzliches, dem Umfang der Mehrnutzung entsprechendes Nutzungshonorar vereinbart werden.
5.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an die des2com mediengestaltung entrichtet hat.
5.5 Die Nutzungsrechte gelten nur für die unmittelbare Nutzung durch den Kunden. Eine Weiterveräußerung, Vermietung oder Veröffentlichung darf der Kunde nur vornehmen, wenn die des2com mediengestaltung in Schriftform zugestimmt hat. Dies gilt auch für mit dem Kunden verbundene Unternehmen.
5.6 Jegliche Mitarbeit, insbesondere Vorschläge des Auftraggebers im Zuge der Projektabwicklung, hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, insbesondere wird kein Miturheberrecht begründet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
5.7 Sofern die des2com mediengestaltung als Subunternehmer arbeitet (also Leistungen für einen Kunden eines Kunden der des2com mediengestaltung, im folgenden „Endkunden“, erbringen) und nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist eine einmalige Weiterveräußerung der Nutzungsrechte an diesen speziellen Endkunden zulässig. Weitergehende Verwertungsrechte werden nicht eingeräumt. Abweichungen hiervon erfordern die Zustimmung der des2com mediengestaltung in Schriftform.
5.8 Die des2com mediengestaltung behält sich das Recht vor, die Ergebnisse ihrer Arbeit als Referenz, z.B. in eigenen Unternehmensbroschüren und Internetauftritten, zu nennen und darzustellen.

6 Leistungserbringung und Lieferung
6.1 Lieferung und Leistung des Auftragnehmers der des2com mediengestaltung muss dem Stand der Technik und von uns vorgelegten Mustern, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechen.
6.2 Soweit nichts anderes vereinbart, sind die von der des2com mediengestaltung angegebenen Liefertermine verbindlich. Über Verzögerungen in der Auftragsabwicklung ist die des2com mediengestaltung unverzüglich zu unterrichten.
6.3 Der Auftragnehmer hat die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von der des2com mediengestaltung angegebenen Lieferanschrift – sonst an deren Sitz – zu übermitteln.
6.4 Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind verbindlich.
6.5 Liefertermine an die Kunden der des2com mediengestaltung sind nur gültig, wenn sie von dieser ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommt die des2com mediengestaltung mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber nur vom Vertrag zurücktreten, wenn dies in der Fristsetzung angedroht war. § 361 BGB bleibt unberührt.
6.6 Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
6.7 Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen hat die des2com mediengestaltung Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, sofern diese auf höherer Gewalt beruhen.
6.8 Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung/Bereitstellung von Material, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine.
6.9 Die des2com mediengestaltung hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

7 Sondervereinbarungen Printproduktionen
7.1 Vor Fertigungsbeginn sind der des2com mediengestaltung Andrucke, Nullmuster, etc. vorzulegen. Mit der Produktion darf erst begonnen werden, wenn diese Vorlagen von der des2com mediengestaltung schriftlich freigegeben sind. Freigegebene Vorlagen sind verbindlich.
7.2 Nach Produktionsbeginn sind der des2com mediengestaltung unverzüglich Ausfallmuster zu übergeben. Soweit nichts anderes vereinbart, darf die Auslieferung erst nach schriftlicher Freigabe der Ausfallmuster durch die des2com mediengestaltung erfolgen.
7.3 Überlieferungen von mehr als 10 Prozent muss die des2com mediengestaltung nicht annehmen.
7.4 Drucktechnische Zwischenergebnisse, insbesondere Lithos, auch in elektronischer Form, sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten und der des2com mediengestaltung nach Beendigung des Auftrages zu Eigentum und Nutzung zu überlassen.
7.5 Sind die von der des2com mediengestaltung zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten zur Auftragsabwicklung unbrauchbar oder weisen sie offensichtliche Fehler auf, ist der Auftragnehmer verpflichtet uns darüber unverzüglich, in jedem Fall vor Druckbeginn, zu unterrichten.
7.6 Der Auftragnehmer ist nach Auftragsende verpflichtet, Daten oder andere drucktechnische Zwischenerzeugnisse für die Dauer von 12 Monaten zu archivieren. Ein Vergütungsanspruch dafür besteht nicht.

8 Preise, Zahlungen und Eigentumsvorbehalt
8.1 Sofern nicht anders angegeben, gelten alle Preise zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer.
8.2 Bei Waren gelten die Preise ab Lager ohne Verpackung, Versand und Versicherung.
8.3 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet.
8.4 Sonderleistungen, die nach Auftragserteilung zusätzlich vom Auftraggeber bestellt worden sind, werden auch gesondert zusätzlich abgerechnet. Dabei kommt bei Designleistungen der jeweils aktuelle Tarifvertrag für Designleistungen zum tragen.
8.5 Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Jede Rechnung ist ohne Abzug spätestens nach 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Verzug werden Zinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins berechnet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehalten. Für weitere schriftliche Mahnungen können jeweils EUR 4,00 als Kostenpauschale berechnet werden.
8.6 Die des2com mediengestaltung ist berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit bzw. Erbringung einer Teilleistung Rechnung zu legen.
8.7 In einzelnen Fällen, insbesondere bei zu erwartenden umfangreiche Vorleistungen finanzieller Art durch die des2com mediengestaltung, kann diese Sonderzahlungen verlangen. Dazu werden bei Auftragsvergabe durch den Kunden, bei Lieferung von 50 Prozent der vereinbarten Leistungen durch die des2com mediengestaltung und bei Abschluss-Rechnungsstellung jeweils ein Drittel der Gesamtrechnung durch den Kunden an die des2com mediengestaltung gezahlt.
8.8 Kommt es zu umfangreichen Gestaltungs- und Konzeptionsarbeiten mit Ziel einer Auftragsauslösung an die des2com mediengestaltung und einer Präsentation der Entwürfe für den Auftraggeber, wird ein Entwurfs- und Präsentationshonorar zwischen den Parteien vereinbart, das bei nachfolgender Auftragserteilung und Umsetzung der Entwürfe mit der Gesamtrechnung für diesen Auftrag verrechnet wird.
8.9 Bestreitet ein Kunde die Gültigkeit einer von der des2com mediengestaltung in Rechnung gestellten Forderungen, so muss dies innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum in Schriftform erfolgen.
8.10 Eine Aufrechnung von Forderungen steht dem Kunden nur zu mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen.
8.11 Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen der des2com mediengestaltung verbleiben alle Rechte bei dieser.

9 Rücktritt vom Vertrag
9.1 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so ist die des2com mediengestaltung berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen bzw. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, kann die des2com mediengestaltung nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
9.2 Tritt der Kunde, aus Gründen die die des2com mediengestaltung nicht zu verantworten hat, vom Vertrag zurück, so ersetzt er dieser den daraus entstandenen Schaden und die bereits erbrachten Leistungen, mindestens in Höhe von 30 Prozent des Auftragswertes.
9.3 Bei Nichtabnahme vorgelegter Entwürfe mit Auftragskündigung ist ein Ausfallhonorar von 30 Prozent auf schon erstellte Werke zu entrichten.

10 Gewährleistung
10.1 Der Auftraggeber hat die vertragsgemäße Umsetzung der gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaften des Werkes schriftlich zugesichert worden sind.
10.2 Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware/Leistung schriftlich zu beanstanden; andernfalls gilt die Ware als mängelfrei. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz gehöriger Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge die des2com mediengestaltung innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung der Ware/Leistung zugeht.
10.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist die des2com mediengestaltung nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter oder unterlassener bzw. misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. § 61 BGB bleibt unberührt.
10.4 Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nachbesserungs-, Mängelbeseitigungs- oder Gewährleistungsansprüchen jeder Art dem Auftragnehmer eine Frist zu setzen ist, kann die des2com mediengestaltung diese so bemessen, dass sie den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten kann.
10.5 Soweit der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen der des2com mediengestaltung Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch die des2com mediengestaltung.
10.6 Mängel eines Teils der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.

11 Haftung
11.1 Die des2com mediengestaltung haftet – sofern dieser Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der des2com mediengestaltung. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die des2com mediengestaltung nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
11.2 Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die des2com mediengestaltung haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter.
11.3 Im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung von Druckvorlagen durch den Kunden haftet die des2com mediengestaltung nicht für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere beim Druck) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Vorlagen nicht entdeckt werden können. Soweit Fehler erst nach Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten, bleibt die Haftung der des2com mediengestaltung auf den Auftragswert der Druckvorlage beschränkt.
11.4 Die des2com mediengestaltung haftet nicht für eine patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der von der des2com mediengestaltung im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Realisierungen.
11.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Kommunikationsmaßnahme wird vom Auftraggeber getragen.
11.6 Der Kunde erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst trägt.
11.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der des2com mediengestaltung zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung nur vom Urheber- bzw. Nutzungsrechte-Inhaber freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Bei Zuwiderhandlung stellt der Auftraggeber die des2com mediengestaltung von allen Schadensersatzansprüchen bzgl. Urheber- und Nutzungsrecht sowie sonstiger Ansprüche frei.
11.8 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die des2com mediengestaltung gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die des2com mediengestaltung kein Auswahlverschulden trifft. Die des2com mediengestaltung tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.9 Bei einem von der des2com mediengestaltung verschuldeten Datenverlust, haftet diese ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
11.10 Ansprüche an die des2com mediengestaltung, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche an die des2com mediengestaltung, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.

12 Arbeitsunterlagen, Archivierung
12.1 An den der des2com mediengestaltung übertragenen Nutzungsrechten zugrundeliegenden Arbeitsergebnissen, Vorlagen und Originalen, insbesondere Druckvorlagen, Originalfotos, Negativmaterial, Illustrationen, Filme, Datenträger erwirbt die des2com mediengestaltung zeitlich unbefristetes Eigentum mit Zahlung der vereinbarten Vergütung. Soweit sich diese Arbeitsergebnisse im Besitz des Auftragnehmers befinden, sind sie von diesem zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr an die des2com mediengestaltung zu übermitteln.
12.2 Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die ein Auftragnehmer von der des2com mediengestaltung oder Dritten zur Durchführung des Auftrages erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr an die des2com mediengestaltung zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
12.3 Die des2com mediengestaltung betrachtet alle gelieferte Materialien, insbesondere elektronischer Art als Kopien. Es ist sichergestellt, dass der Auftraggeber bei Überlassung der Materialien die Berechtigung besitzt, diese frei zu verwenden. Weiterhin versichert der Auftraggeber, dass die gelieferten Materialien frei von Rechten Dritter und abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Von eventuellen Schadenersatzansprüchen Dritter, die entgegen der Versicherung des Auftraggebers entstehen, stellt der Auftraggeber die des2com mediengestaltung von jeglichen Ansprüchen frei.

13 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Die gesamten Geschäftsbeziehungen der des2com mediengestaltung mit deren Geschäftspartnern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UNKaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2 Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin, die des2com mediengestaltung ist jedoch berechtigt, nach deren Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand des Vertragspartners geltend zu machen. Ist der Vertragspartner der des2com mediengestaltung kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.

14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

Die AGB (aktuelle Fassung vom 12.01.2022) können hier herunterladen werden.